Der Senatspreis ist eine der größten Segelregatten auf der Unterelbe für Kielyachten und Jollenkreuzer und findet jährlich im Herbst statt.
Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung für die Senatspreis-Regatta:
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft.
Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursach werden. Davon ausgenommen bleiben Haftpflichtansprüche, für die im Rahmen des jeweiligen über den Landessportbund/-verband bestehenden Sportversicherungsvertrages Deckungsschutz besteht. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadensersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadensersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
Das gemeldete Boot ist mit einer Mindestdeckungssumme von 3 Mio. € haftpflichtversichert.
Datenschutzhinweise:
Mit Unterzeichnung/Abgabe der Meldung erklärt der Meldende/Steuermann, auch im Namen seiner Crewmitglieder, sich damit einverstanden, dass
- die persönlichen und sonstigen notwendigen Daten, die sich aus der Meldung zur Regatta ergeben, verarbeitet, gespeichert und in den Ergebnislisten veröffentlicht werden,
- Regattabezogene Fotos und Filmaufnahmen in Printmedien und auf Webseiten des Veranstalters veröffentlicht werden. Insoweit werden sämtliche Rechte dauerhaft dem Veranstalter überlassen.